Klage wurde abgewiesen

Die Volksbank Rhein-Lippe eG teilt mit, dass das OLG Düsseldorf bezüglich der Erhebung von Verwahrentgelten für Einlagen auf Girokonten im Allgemeinen auf Grundlage des Preisaushanges das Urteil bekannt gegeben hat. Die gegen die Volksbank gerichtete Klage wurde abgewiesen.
Die Volksbank Rhein-Lippe eG betont erneut, dass sie stets im Einklang und auf Grundlage individueller Vereinbarungen mit ihren Kundinnen und Kunden fair und transparent gehandelt hat. "Sofern Berechnungen von Verwahrentgelten in der Vergangenheit vorgenommen wurden, waren diese mit den Kunden abgestimmt und ausdrücklich schriftlich vereinbart", so Vorstandsmitglied Ulf Lange in seinem Statement.

Bereits mit der Verkündung des Beschlusses durch die Europäischen Zentralbank im Juli 2022, dass die negative Einlagenverzinsung bei der Zentralbank aufgehoben wird, beendete die Volksbank die Berechnung von so genannten Verwahrentgelten oder Negativzinsen umgehend.

Die Volksbank Rhein-Lippe eG bietet ihren Mitgliedern, Kundinnen und Kunden umfassende Beratung und kompetente Unterstützung an und stellt hochwertige Finanzdienstleistungen bereit. Basis seien immer die Kundenbedürfnisse, die seit jeher bei der Volksbank im Mittelpunkt stehen. "Aufgrund der hohen Bedeutung des Urteils für die gesamte Finanzbranche werde das Urteil des OLG Düsseldorf sicherlich intensiv gewürdigt, die Revision ist zugelassen. ", so Vorstandsmitglied Ulf Lange abschließend.